Die Grundsätze für die Berufsausübung bestimmen das Verhalten der zertifizierten HypZert Gutachterinnen und Gutachter* in ihren Beziehungen zu Auftraggebern, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.

Die Berufsgrundsätze für HypZert Gutachter/innen stehen im Einklang mit den International Ethics Standards der International Ethics Standards Coalition.

HypZert Gutachter/innen verpflichten sich zur Einhaltung dieser Grundsätze.

Die folgenden Grundsätze zum Verhalten in der Berufsausübung werden als gleichrangig angesehen. Sollten zwei oder mehr Grundsätze während eines Auftrags in Konflikt geraten, sollte der/die zertifizierte Gutachter/in dem Grundsatz den Vorrang geben, der dem öffentlichen Interesse im Kontext der konkreten Umstände am besten dient. Die Einhaltung der Berufsgrundsätze dient dazu,

  • Auftraggebern eine zuverlässige Dienstleistung anzubieten,
  • angemessene Standards ethischen Verhaltens in der Berufsausübung aufrecht zu erhalten,
  • das Ansehen des Berufsstands der zertifizierten Gutachter zu wahren.

Zertifizierte Gutachterinnen und Gutachter können auch im Angestelltenverhältnis tätig sein. Bei Gutachter/innen in Bewertungsabteilungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft gelten die Berufsgrundsätze auch im Innenverhältnis gegenüber internen Auftraggebern (z. B. Kreditabteilung einer Bank).

Auch der/die angestellte Gutachter/in ist in fachlicher Ausübung seiner Tätigkeiten, also insbesondere bei der Wertfindung, weisungsungebunden. Die disziplinarische Weisungsbefugnis des Arbeitgebers wird durch diese Berufsgrundsätze selbstverständlich nicht aufgehoben. Dies gilt ebenso für branchenspezifische Grundsätze wie Bankgeheimnis, Compliance und Ähnliches.