Anerkennung

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Die BaFin erkennt HypZert Gutachter/innen seit 1999 im Rahmen der Qualifikation für die Großkreditrichtlinie an.

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Die Zertifizierungsbereiche HypZert S und HypZert F und HypZert M sind nach ISO/IEC 17024 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 03.01.2028 und läuft unter der Akkreditierungsnummer D-ZP-16042-01.

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Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.