Allgemeines

Wie kann ich sicher gehen, dass eine Person zertifiziert ist?  
In unserer Gutachtersuche finden Sie alle HypZert Gutachter/innen mit einer gültigen Zertifizierung.  

Sollte die Person unter der Gutachtersuche nicht zu finden sein, können Sie sich gern an die HypZert wenden (info@hypzert.de).

Was ist der Mehrwert einer Zertifizierung?  
Eine Zertifizierung zum/zur Immobiliengutachter/in HypZert ergibt einerseits natürlich für Sie als Zertifizierte/r viele Vorteile, andererseits aber auch für Ihren Arbeitgeber, der von Ihrem Know-How, dem professionellen Image einer/eines HypZert Gutachterin und Gutachters und dem großen HypZert Netzwerk profitiert:  

  • Anerkennung & Qualitätsnachweis: Verschiedene Richtlinien und Verordnungen fordern eine ausreichende Qualifizierung der Gutachterin bzw. des Gutachters, insbesondere für Objekte außerhalb der Kleindarlehensgrenze. Der Nachweis dieser Qualifizierung ist mit dem HypZert Zertifikat ohne Weiteres für sämtliche Prüfungen (EZB, BaFin, interne Revision etc.) erbracht. Das Zertifikat ist von sämtlichen Institutionen seit vielen Jahren anerkannt.  

  • Nachschlagewerke: Der/die Gutachter/in kann jederzeit auf umfangreiche Fachliteratur, Vorträge und Veröffentlichungen zu Bewertungsthemen zugreifen. Unsere Veröffentlichungen sind in der Finanzwirtschaft, aber auch darüber hinaus sehr anerkannt.   

  • Netzwerk: Der/die Gutachter/in kann an allen Regionalgruppentreffen (deutschland-/europaweit) kostenfrei teilnehmen und hat damit ein umfangreiches Netzwerk. Außerdem werden diese Veranstaltungen als Fortbildungstage anerkannt.  

  • Wissen: HypZert bietet ein jährliches Online-Update zu allen bewertungsrelevanten Themen, um die Gutachter/innen immer auf dem Laufenden und besten Wissensstand zu halten.  

  • Fortbildung & Netzwerk: Die Teilnahme an der HypZert Jahrestagung (exklusiv für HypZert Gutachter/innen) ist sehr kostengünstig, da von uns subventioniert, gilt als Fortbildung und ist Treffpunkt der Gutachter/innen in der Finanzbranche. Dort können die Teilnehmenden zwischen mehr als 15 Seminarthemen wählen und auf alle Inhalte zurückgreifen und haben damit einen umfangreichen Überblick über alle aktuell wichtigen Themen rund um die Immobilienbewertung.  

Welche Zulassungsgutachten sind einzureichen?  
Je nach angestrebter Zertifizierung gibt es hier Unterschiede. Die detaillierten Informationen dazu können Sie unserem Zertifizierungsprospekt entnehmen.  

Was können HypZert S Gutachter/innen bewerten bzw. nicht bewerten? 
Die Beschreibung des Tätigkeitsfelds eines/einer HypZert S Gutachters/Gutachterin finden Sie in unserem Zertifizierungsprospekt im Abschnitt 1.2.

Prüfung

Was kostet eine Prüfung?   
Die Preise für jede einzelne Zertifizierung finden Sie in unserem Zertifizierungsprospekt im Preisverzeichnis.  

Wann findet die nächste Erstzertifizierungsprüfung statt und bis wann muss ich mich anmelden?  
Alle Termine zu den Zertifizierungsprüfungen finden Sie hier oder über das Seitenmenü beim Punkt "Termine".  

Wer bietet Vorbereitungskurse an?  
Die HypZert bietet als reine Zertifizierungsstelle  k e i n e  Ausbildungsmöglichkeiten an. Wer in der Gruppe lernen und gleichzeitig Kolleginnen und Kollegen kennenlernen möchte, dem empfehlen wir die Vorbereitungskurse (inklusive Studienbriefe) an unseren Partner-Akademien. Eine Übersicht finden Sie hier.

Ist die Prüfungsteilnahme auch ohne vorherige Schulung möglich?  
Eine vorherige Schulung ist keine Grundvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme.   

Welche Anlagen müssen den einzureichenden Gutachten beigefügt werden?  
Die Gutachten sollten nicht mehr als 4 Objektfotos und eine Lage-/Flurkarte enthalten.   

Überwachung/Rezertifizierung

Welche Gutachten (Objektart) dürfen für die Überwachung eingereicht werden?  
Die Gutachten müssen Ihrer Zertifizierung entsprechend von Ihnen ausgewählt werden. Sprich für die S-Zertifizierung bitte überwiegend wohnwirtschaftliche Objekte. Für die F-Zertifizierung keine Standardobjekte (ETW, EFH, ZFH) einreichen.  

Für die Rezertifizierung zum HypZert F ist die Bewertung mindestens eines überwiegend gewerblich genutzten Objektes einzureichen.

Wie aktuell müssen die Gutachten sein, die ich für die Überwachung und Rezertifizierung einreichen muss?
Bitte reichen Sie nur Gutachten ein, deren Wertermittlungsstichtag nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Welchen Umfang sollen die Gutachten haben? 
Die Gutachten sollten einen eigenständig ermittelten Markt- und Beleihungswert sowie eine Liegenschaftskarte und 2-4 Fotos enthalten sowie nicht mehr als 30 Seiten umfassen.

Bitte reichen Sie Ihr vollständiges Gutachten (Markt- und Beleihungswert) als ein pdf-Dokument ein, einschließlich der Anlagen.

Müssen Überwachungs- bzw. Rezert-Gutachten unterschrieben werden?
Ihre bei uns eingereichten Gutachten müssen unterschrieben sein. Dies ist aber auch in digitaler Form zulässig und bedarf keiner auf einem Ausdruck getätigten händischen Unterschrift.

Kann das Gutachten aus einer Projektentwicklung stammen?
Wenn sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet, können wir das Gutachten nicht akzeptieren. Bitte laden Sie für die Überwachung/Rezert Gutachten hoch, bei denen ein bereits fertiggestelltes Objekt bewertet wurde.

Wann muss ich mein Gutachten im dritten Überwachungsjahr einreichen?
Sie erhalten ca. drei Monate vor Ablauf Ihres Überwachungsjahr eine Aufforderungs-Email zum Einreichen Ihrer Fortbildungen und des Gutachtens. Mit dem Erhalt der E-Mail steht ein entsprechendes Upload-Formular in Ihrer Valuers Corner unter "Meine Zertifizierungen" bereit.

Wann muss eine meine Rezert-Gutachten einreichen?
Sie erhalten ca. neun Monate vor Ablauf Ihres Überwachungsjahr eine Aufforderungs-Email zum Einreichen Ihrer zwei Rezert-Gutachten. Mit dem Erhalt der E-Mail steht ein entsprechendes Upload-Formular in Ihrer Valuers Corner unter "Meine Zertifizierungen" bereit.

Fortbildungen 

Wann und wo kann ich meine Fortbildungen eintragen?  
Ihre Fortbildungstage geben Sie in Ihrem persönlichen Bereich über die Valuers Corner ein. Die Freischaltung für die Eintragung erfolgt erst, wenn Sie unsere E-Mail mit der Aufforderung zur Eingabe Ihrer Seminare erhalten haben. Dies erfolgt ca. 3 Monate vor Ihrem Zertifizierungsdatum.  

In welchem Zeitraum muss ich meine Fortbildungen absolvieren?  
Der Zeitraum der Überwachung beginnt mit dem Zertifizierungsdatum. Das Datum Ihrer Urkunde ist entscheidend. Beispiel: Auf Ihrer Urkunde steht 12.07. Ihr Überwachungszeitraum beginnt am 12.07. und endet am 11.07. des darauffolgenden Jahres.  

Ist das Seminar HypZert anerkannt? / Welche Weiterbildungen werden von der HypZert als Fortbildung anerkannt?  
Nicht alle Seminare sind mit einem Siegel als HypZert anerkannt" ausgewiesen. Wir erkennen jedoch alle Seminare an, die im Bereich der Immobilienbewertung erfolgen, sich mit dem Inhalt auf Ihren Zertifizierungsbereich beziehen und keine Grundlagen vermitteln. Die Seminare müssen nicht unbedingt mit HypZert anerkannt" ausgewiesen sein. Sie brauchen keine Anfrage vorher bei uns stellen, es sei denn Sie sind sich sehr unsicher.  

Kann ich auch eine Fortbildung von 1 oder 2 Stunden als Weiterbildung einreichen?
Sie können alle Fortbildungen einreichen, die inhaltlich zur Weiterbildung geeignet sind. Dabei entspricht ein ganzer Fortbildungstag mindestens 6 Zeitstunden. Kürzere Weiterbildungen können so zusammengerechnet werden. In Ihrer Valuers Corner unter „Meine Zertifizierungen“ können Sie jederzeit einsehen, mit wie vielen (anteiligen) Tagen Ihre eingereichten Fortbildungen anerkannt wurden. So haben Sie stets eine Übersicht, ob Sie Ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben oder ob noch Tage bzw. Stunden nachzuholen sind.

Was passiert, wenn ich keine 3 Fortbildungstage nachweisen kann, weil z.B. das Seminar ausgefallen ist oder ich krank war?  
In solchen Fällen können Sie die fehlenden Tage einfach im nächsten Überwachungszeitraum nachholen. Bitte senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail, dass Sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen möchten (schroeder@hypzert.de).  

Wann muss ich eine Teilnahmebestätigung einreichen?  
Diese ist im Falle einer zufälligen Stichprobe einzureichen. Dazu erhalten Sie eine separate E-Mail mit der Bitte um Einreichung. Auf der Teilnahmebestätigung muss die Dauer und der Inhalt der Veranstaltung ersichtlich sein. Anmeldungen, Anmeldebestätigungen oder Abbuchungsnachweise gelten nicht als Teilnahmenachweise.  

Ich finde kurzfristig keine Seminare, um die Fortbildungspflicht zu erfüllen. Werden Online-Seminare anerkannt?  
Wir erkennen grundsätzlich auch Online-Seminare an, sofern die Fortbildungsnachweise den Veranstalter bzw. Dozenten, die Dauer (in Zeitstunden) und die Themen aufführen. 

Wie erhalte ich eine Teilnahme-Bescheinigung für HypZert Seminare und Regionalgruppen-Treffen?
Wir stellen Teilnahmebescheinigung für unsere Seminare und Regionalgruppen-Treffen automatisch aus und hinterlegen diese in der Bibliothek Ihrer Valuers Corner unter Teilnahme-Bestätigungen. Zum Nachweis zur Teilnahme an einem HypZert Seminar als Fortbildung für Ihre drei benötigten Fortbildungstage im Rahmen Ihrer Weiterbildungsverpflichtung führen wir Teilnehmerlisten und fragen hier keine Teilnahmebescheinigungen ab. 

Wann und wie erfolgt die Aufforderung für die einzureichenden Fortbildungstage?  
Die Aufforderung erfolgt automatisch per E-Mail, ca. 3 Monate vor dem Zertifizierungsdatum.

Werden Dozenten-Tätigkeiten als Fortbildung anerkannt?  
Wir erkennen maximal einen Tag für Dozententätigkeiten an. Diese muss im Bereich der Immobilienbewertung erfolgen, sich mit dem Inhalt auf Ihren Zertifizierungsbereich beziehen und keine Grundlagen vermitteln.

An wen wende ich mich bei Fragen zu den Online-Jahres-Updates?
Bitte senden Sie Fragen an elearning@hypzert.de. Hier kümmert sich ein Team um die rasche Beantwortung Ihrer Fragen.

Aussetzung

Verlängert sich mein Zertifikat, wenn ich meine Zertifizierung aussetze, z.B. wegen Elternzeit?  
Nein, eine Aussetzung der Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit Ihres Zertifikats bzw. die Gültigkeit verlängert sich nicht um diesen Zeitraum. Das Ablaufdatum steht auf Ihrer Urkunde.  

Was muss ich tun, wenn ich meine Zertifizierung aussetzen möchte?  
Bitte teilen Sie uns per E-Mail (schroeder@hypzert.de) mit, ab wann genau und wie lange Sie voraussichtlich aussetzen möchten.  

Was passiert, wenn ich die Zertifizierung aussetze?  
Sie stehen nicht mehr auf der Liste unserer zertifizierten Gutachter/innen und sind von der jährlichen Überwachung befreit. Das Recht auf Zeichenführung der HypZert geht für den Zeitraum der Aussetzung verloren. Während der Aussetzung fällt keine Überwachungsgebühr an. Sie wird dann je nach Länge der Aussetzung anteilig berechnet.  

Kann ich während der Aussetzung an Regionalgruppentreffen oder an der Jahrestagung teilnehmen?  
Selbstverständlich dürfen Sie die Veranstaltungen besuchen und somit Fortbildungstage sammeln, die Sie dann nach Ihrer Aussetzung einreichen können. Die jährlichen Online-Updates können Sie jedoch erst nach Ihrer Aussetzung absolvieren.

Ich habe meine Aussetzung beendet. Wie viele Fortbildungen muss ich einreichen?  
Nach Ende der Aussetzung der Zertifizierung ist eine vermehrte Weiterbildung (bis zu zwei zusätzliche Tage) nachzuweisen und/oder die Einreichung zusätzlicher Gutachten erforderlich. Gern können Sie auch die zusätzlichen Fortbildungen auf die nächsten Überwachungszeiträume verteilen. Dies können Sie uns gerne einfach per E-Mail (schroeder@hypzert.de) mitteilen, wenn Sie Ihre Aussetzung beenden wollen.  

Sonstiges 

Darf ich das HypZert Logo auf meiner Webseite, E-Mail-Signatur, Briefbogen etc. verwenden?  
Nein. Das HypZert Logo darf nicht verwendet werden. Bei bestehender Zertifizierung dürfen Sie das entsprechende zu Ihrer Zertifizierung gehörende Logo nutzen. Dieses finden Sie als Download in Ihrer Valuers Corner in der Bibliothek. Die genauen Verwendungsrichtlinien können Sie unserem Leitfaden zur Logoverwendung entnehmen.