Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) soll im kommenden Jahr novelliert werden. Ziel der Novellierung ist es, die bisher gültige ImmoWertV von 2010 und die einzelnen Wertermittlungsrichtlinien in einer Verordnung mit Anwendungshinweisen zusammenzufassen.

HypZert hat die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf abzugeben. Unsere mit dem vdp abgestimmte Stellungnahme können Sie hier einsehen.

Die von der Fachöffentlichkeit eingebrachten Stellungnahmen sollen auf der Webseite des BMI veröffentlicht werden.

 

Ergänzung am 29.10.2020:

Die novellierte ImmoWertV wird nicht wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das zuständige Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat schreibt hierzu auf seiner Website:

"Der Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens wird für die erste Jahreshälfte 2021 angestrebt. Ein Inkrafttreten am 1. Januar 2021, wie ursprünglich geplant, ist aufgrund des Umfangs der Stellungnahmen, auch mit Blick auf die geplante Auswertungsübersicht, nicht realisierbar.

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Reiner Lux

Reiner Lux

Geschäftsführer

+49 (0) 30 206 229 0 lux@hypzert.de

Nadine Roggendorf

Nadine Roggendorf

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+49 (0) 30 206 229 25 roggendorf@hypzert.de

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