Die CO2-Bepreisung und die teilweise nicht umlagefähigen Betriebskosten bei vermieteten Objekten stellen eine Herausforderung bei der Beleihungswertermittlung dar. Verschiedene und unterschiedlich komplexe Berechnungs- und Abschätzungsmodelle werden in der Praxis der Sachverständigen angewendet, die zu abweichenden Ergebnissen führen können. Der Berechnungsvorschlag der Fachgruppe Energie & Umwelt, der im Januar 2023 in Form einer Kurzstudie vorgestellt wurde, war explizit als pragmatisches und überschlägiges Schätzmodell konzipiert worden, im Wissen, dass dieses mit einigen Unsicherheiten einhergeht. Um die Validität und Genauigkeit des Ergebnisses überprüfen zu können, wird die Fachgruppe in nächster Zeit ein Backtesting durchführen, bei dem die Schätzwerte mit den tatsächlichen Abrechnungen der Wärme- und Energieversorger verglichen werden sollen. Die tatsächlichen Abrechnungen für das Jahr 2023 werden voraussichtlich in den nächsten Wochen verschickt werden.
Für eine aussagefähige Analyse wird eine möglichst große Stichprobe angestrebt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fachgruppe Energie & Umwelt die HypZert Sachverständigen, entsprechende Daten bereitzustellen. Je Bewertungsobjekt wären dies:
Energieausweis, Abrechnungen des Wärme- oder Energieversorgers für das Jahr 2023, Angabe der Mietfläche.
Fragen, Anregungen oder die gewünschten Daten schicken Sie bitte an folgende Adresse:
energie@hypzert.de